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EINZELINTEGRATION

Als “Integrationskräfte” stellen wir unser Wissen und Praxiserfahrung im Rahmen der Einzelintegration im Regelkindergarten zur Verfügung.

Wer wird durch Einzelintegration gefördert?

Einzelintegration bezieht sich auf Kinder im Kindergartenalter, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind (bspw. Kinder, die entwicklungsverzögert oder verhaltensauffällig sind) und damit die Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe nach §39ff BSGH erfüllen.

Rahmenbedingungen

Je nach Bewilligung wird das Kind mehrere Stunden pro Woche durch uns unterstützt. Dabei arbeiten wir eng mit den Eltern, dem Personal des Kindergartens und anderen Fachkräften zusammen.
Unsere Aufgaben zur Einzelintegration des Kindes sind vor allem:

  • Koordination und Durchführung von Förderangeboten
  • Beratung (des Kindergartenpersonals, der Eltern, ...)
  • Schullaufbahnberatung
  • Hilfsmittelversorgung

Was muss unternommen werden?

Vom Kindergarten/Träger:

  • Antrag, Unterlagen und Vereinbarung zur Einzelintegration nach § 39 BSHG im Bezirk Unterfranken
  • Vereinbarung unterzeichnen und zurücksenden

Von Eltern:

  • Formblattantrag Eingliederungshilfe anfordern und ausgefüllt (Seite 1 u. 2, Unterschrift auf Seite 4) an den Bezirk Unterfranken (Tel: 0931/79590) zurücksenden:

    Bezirk Unterfranken - Eingliederungshilfe-
    Silcherstraße 5
    97074 Würzburg
  • Kostenübernahmebescheid abwarten und dem Kindergarten vorlegen.
    Wenn der Kindergarten die Vereinbarung bereits unterzeichnet und an den Bezirk Unterfranken zurückgesandt hat, kann mit der Durchführung der Einzelintegration begonnen werden.

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns an (Tel.: 09353/7888)!